Kompetente Rechtsberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Berlin-Mitte und darüber hinaus
Auf dieser Seite finden Sie unser Leistungsspektrum im Arbeitsrecht in Berlin. Benedikt Sommer – Fachanwalt für Arbeitsrecht ist mit seinem hoch spezialisierten Team Ihr verlässlicher Partner, wenn es um Arbeitsrecht in Berlin geht. Als erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Kanzlei in zentraler Lage (Berlin-Mitte) stehen wir Ihnen kompetent zur Seite bei allen arbeitsrechtlichen Problemen und in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Sie können von unserer Expertise und langjährigen Erfahrung profitieren – von der Prüfung von Arbeitsverträgen bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Zahlreiche Mandanten aus verschiedenen Branchen in Berlin, Brandenburg und ganz Deutschland, seien es Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Beriebsräte oder Geschäftsführer, vertrauen unserer Kanzlei. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und bieten eine individuelle Betreuung.
Spezialisierte Rechtsanwälte / Fachanwalt für Arbeitsrecht: Unsere Kanzlei ist auf das Rechtsgebiet Arbeitsrecht spezialisiert. Rechtsanwalt Sommer führt den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht und bildet sich stetig fort.
Langjährige Erfahrung: Über 15 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht in Berlin und Brandenburg in der Beratung und Vertretung vor allen Instanzen (Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht) bis hin zum Bundesarbeitsgericht.
Positive Resonanz: Zahlreiche zufriedene Mandanten empfehlen uns gerne weiter. Kundenbewertungen unterstreichen unsere Top-Kompetenzen und unser Verständnis für Ihre Anliegen.
Umfassende Betreuung: Ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, ob Führungskraft oder Betriebsrat – wir bieten persönliche Beratung und engagierte Unterstützung in allen Bereichen des Arbeitsrechts.
Schnelle Hilfe: Wir bieten zeitnahe Erstberatung und kurzfristige Termine. Kontaktieren Sie uns und erhalten Sie rasch eine Ersteinschätzung Ihres Falls.
Eine Kündigung des Arbeitsplatzes ist für Arbeitnehmer oft ein einschneidendes Ereignis. Wichtig ist, schnell zu handeln: Nach Erhalt einer Kündigung sollten Sie umgehend aktiv werden. Wir beraten Sie, was nach Zugang der Kündigung zu tun ist. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin kenne ich die Taktik der Gegenseite und die rechtlichen Möglichkeiten, um Ihre Rechte zu schützen. Wir prüfen die Wirksamkeit der Kündigung (etwa ob das Kündigungsschutzgesetz greift) und unterstützen Sie, falls erforderlich, bei der Einreichung der Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht.
Die Kündigungsschutzklage ist das zentrale Instrument, um sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung zu wehren. Wir vertreten Sie engagiert vor dem Arbeitsgericht in Berlin, Brandenburg und ganz Deutschland. In der ersten Instanz trägt zwar jede Seite ihre Kosten selbst, doch die Aussichten lohnen sich oft: Entweder erreichen wir die Weiterbeschäftigung (Rücknahme der Kündigung) oder wir verhandeln eine angemessene Abfindung für Sie. Oft sind Arbeitgeber zu Verhandlungen bereit, wenn ein kompetenter Rechtsanwalt die Kündigungsschutzklage führt. Wir bereiten Sie auf die Verhandlung vor, sammeln Beweise und Argumente und erzielen so oft vorteilhafte Ergebnisse für unsere Mandanten.
Nicht immer möchte die gekündigte Person an den Arbeitsplatz zurückkehren. Oft steht statt der Rückkehr der Wunsch nach einer Abfindung im Vordergrund. Wir kämpfen dafür, dass Sie eine möglichst hohe Abfindung erhalten. Als Anwälte im Arbeitsrecht kennen wir die Kriterien für die Höhe der Abfindung: etwa Betriebszugehörigkeit, Alter, Branche und die Erfolgsaussichten einer Klage. Auch Führungskräfte (leitende Angestellte) beraten wir und unterstützen sie bei Verhandlungen – hier geht es oftmals um erhebliche Beträge und komplexe Vertragsbedingungen. Wichtig: Wir achten darauf, dass die Vereinbarung sauber formuliert ist und keine Nachteile für Sie enthält (z.B. hinsichtlich Arbeitslosengeld oder Zeugnis).
Hinweis: Eine Abmahnung oder fristlose Kündigung sollte ebenfalls ernst genommen werden. Bereits bei einer Abmahnung ist es ratsam, rechtliche Beratung einzuholen, um später Ihre Chancen im Fall einer Kündigung zu erhöhen.
Ein Aufhebungsvertrag (Aufhebungsvereinbarung) bietet die Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden – oft verbunden mit einer Abfindung. Doch Vorsicht: Ohne juristische Prüfung drohen nachträgliche Probleme. Wir prüfen Aufhebungsverträge sorgfältig und klären Sie über alle Folgen auf.
Bei einem Aufhebungsvertrag lässt sich oft eine Abfindung verhandeln. Allerdings stellt die Agentur für Arbeit häufig eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu 12 Wochen fest, wenn das Arbeitsverhältnis durch eine Aufhebungsvereinbarung beendet wird. Wir beraten, wie Sie diese Sperrzeit möglichst vermeiden können. Gegebenenfalls kann der Aufhebungsvertrag so gestaltet werden, dass Ihnen keine Nachteile beim Arbeitslosengeld entstehen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt Herr Sommer die rechtlichen Kniffe, um für Sie das Optimum herauszuholen. Unsere Unterstützung umfasst die Verhandlung fairer Konditionen, die Beachtung aller formalen Anforderungen und die Erklärungen im Vertragstext (z.B. zum Zeugnis oder Kündigungsschutz). Dies gilt insbesondere bei Aufhebungsverträgen ohne wichtigen Grund.
Ein solider Arbeitsvertrag ist die Basis jedes Arbeitsverhältnisses. Doch Vertragsklauseln sind für Laien oft schwer verständlich. Wir prüfen Arbeitsverträge für Arbeitnehmer vor der Unterschrift, erklären Ihnen verständlich die Inhalte und Risiken und verhandeln auf Wunsch Änderungen. Typische Fragen betreffen Gehalt, Lohn, Arbeitszeit, Urlaub, Nebentätigkeiten, Wettbewerbsverbote oder Befristungen. Gerade Befristungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen gültig – wir prüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten sind oder ob eine Entfristung möglich ist.
Auch Arbeitgeber unterstützen wir bei der Erstellung von Arbeitsverträgen. Ein gut gestalteter Vertrag beugt späteren Streitigkeiten vor. Wir entwerfen Verträge, die rechtssicher und auf Ihre Branche zugeschnitten sind – wir betreuen Mandanten aus verschiedenen Branchen, sei es im Handwerk, in der IT-Branche oder in der Kreativwirtschaft. Vom Führungskräfte-Dienstvertrag bis zum einfachen Mitarbeitervertrag sorgen wir dafür, dass Ihre Verträge aktuell und rechtlich einwandfrei sind.
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Achtung: Die 3 Wochen Frist für die Klageerhebung läuft ab dem Zugang der Kündigung. Versäumen Arbeitnehmer diese Frist, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam – mit allen Folgen für Ihr Arbeitsverhältnis.
Das Arbeitsrecht umfasst nicht nur Kündigungen, sondern auch zahlreiche Konfliktsituationen am Arbeitsplatz. Wir leisten Hilfe bei allen Problemen am Arbeitsplatz. Dazu gehören etwa Streitigkeiten um ausstehenden Lohn oder Gehalt, Mobbing und Diskriminierung, ungerechtfertigte Versetzungen oder Streit um das Arbeitszeugnis.
Ein vergiftetes Betriebsklima durch Mobbing oder Diskriminierung kann für Arbeitnehmer unerträglich werden. Lassen Sie sich frühzeitig beraten. Wir zeigen Ihnen, welche Schritte möglich sind, um dagegen vorzugehen, und helfen Ihnen beim Sammeln von Beweisen, beim Einlegen von Beschwerden und notfalls bei der Durchsetzung von Ansprüchen (z.B. Schadensersatz oder Schmerzensgeld). Ihr Fall wird mit der nötigen Sensibilität behandelt – Sie können auf Vertraulichkeit und entschlossenes Vorgehen vertrauen.
Bleibt der Lohn aus oder zahlt der Arbeitgeber nicht das vereinbarte Gehalt, stehen wir an Ihrer Seite. Wir prüfen Ihre Ansprüche auf Zahlung von Arbeitsentgelt und machen Forderungen konsequent geltend. Oft lassen sich solche Probleme schon durch ein anwaltliches Schreiben lösen. Andernfalls setzen wir Ihren Anspruch vor Gericht durch. Auch Themen wie Gratifikationen (Bonus, Weihnachtsgeld), Urlaubsgeld oder Prämien klären wir rechtlich für Sie.
Zudem beraten wir bei Abmahnungen: Sollte Ihnen eine unberechtigte Abmahnung erteilt worden sein, helfen wir beim formgerechten Widerspruch. So schaffen wir eine gute Ausgangslage, falls es später zu einer Kündigung kommt.
Als Arbeitnehmer stehen Sie im Konfliktfall oft einem überlegenen Arbeitgeber gegenüber. Wir sorgen dafür, dass Sie auf Augenhöhe agieren können. Unsere Rechtsberatung für Arbeitnehmer in Berlin umfasst alle Bereiche: Vom ersten Vertrag über Fragen zum Arbeitsrecht im laufenden Job bis hin zur Trennung vom Arbeitgeber. Wir erklären Ihnen Ihre Rechte, entwickeln eine Strategie und übernehmen auf Wunsch die komplette Kommunikation mit der Gegenseite. So müssen Sie schwierige Gespräche nicht allein führen und vermeiden taktische Fehler. Besonders im Fall einer drohenden Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags sollten Sie frühzeitig unseren Rat einholen, um keine Fristen zu versäumen und Ihre Ansprüche zu wahren. Auch bei Mobbing, Lohnproblemen oder wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Rechte verletzt werden, stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Viele Arbeitnehmer haben dank unserer Unterstützung ihr Recht durchgesetzt.
Als Arbeitgeber müssen Sie eine Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben und Gesetzen im Auge behalten. Unsere Kanzlei steht Ihnen beratend zur Seite – nutzen Sie unsere Expertise, um Arbeitsverträge, Befristungen, Kündigungen und sonstige Maßnahmen rechtssicher zu gestalten. Wir helfen Ihnen etwa bei der Vorbereitung von betriebsbedingten Kündigungen, der richtigen Durchführung von Anhörungsverfahren (z.B. bei einer Kündigung gemäß Kündigungsschutzgesetz) und der Kommunikation mit der Gegenseite. Auch bei Massenentlassungen nach § 17 KSchG oder Übergängen von Betrieben stehen wir beratend zur Seite und erstellen die notwendigen Anzeigen und Unterlagen. Sollte es dennoch zu einem Verfahren kommen, vertreten wir Ihr Unternehmen engagiert vor dem Arbeitsgericht und erzielen pragmatische Lösungen.
Zudem bieten wir Unterstützung für Führungskräfte und HR-Verantwortliche: Wir schulen Ihr Team in den Themen Arbeitsrecht, beispielsweise zum korrekten Verhalten bei Konflikten, zu aktuellen Gesetzesänderungen oder zu optimalen Lösungen bei Trennung von Mitarbeitern. Präventive Beratung ist der Schlüssel, um langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Betriebsräte und Personalräte haben im Betrieb eine verantwortungsvolle Rolle mit besonderen Rechten. Wir beraten, schulen und vertreten Betriebsratsgremien deutschlandweit bei allen rechtlichen Fragen rund um die Mitbestimmung. Dazu gehören die Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, die Durchsetzung von Beteiligungsrechten, der Umgang mit dem Arbeitgeber in Konfliktsituationen und die Vertretung in Einigungsstellenverfahren. Wir stehen als erfahrene Ansprechpartner für Betriebsräte bereit und helfen, die Interessen der Belegschaft effektiv zu vertreten. Auch bei Schulungen des Betriebsrats übernehmen wir gern die Unterweisung in arbeitsrechtlichen Spezialthemen.
Nur wer die 3-Wochen-Frist wahrt, hat Chancen auf Erfolg.
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Die Kosten für einen Anwalt im Arbeitsrecht richten sich nach dem Umfang der Tätigkeit und dem sogenannten Streitwert des Falls. Für eine erste Beratung (Erstgespräch) dürfen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) maximal 190 Euro netto berechnet werden (zzgl. MwSt sind das 226,10 Euro). Viele Fachanwälte bieten dieses erste Gespräch zu Pauschalpreisen an. Die weiteren Kosten hängen davon ab, ob der Anwalt auf Stundenbasis abrechnet oder nach RVG-Gebühren. Bei einer gerichtlichen Vertretung richten sich die Gebühren nach dem Streitwert (z.B. in Kündigungssachen meist drei Monatsgehälter als Streitwert). In der Regel liegen die Anwaltsgebühren im Arbeitsrecht im Bereich einiger hundert Euro. Wir klären Sie transparent über die voraussichtlichen Kosten auf, bevor Sie uns beauftragen.
Ein erstes Gespräch (Erstberatung) beim Anwalt für Arbeitsrecht kostet in der Regel bis zu 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Diese Obergrenze ist gesetzlich festgelegt, sofern nichts Anderes vereinbart wurde. In einer solchen Erstberatung erhalten Sie eine Einschätzung Ihres Falls und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen. Manche Kanzleien bieten kurze Orientierungsgespräche sogar kostenlos oder günstiger an – fragen Sie gern nach den Konditionen. Wichtig zu wissen: Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese die Kosten der Erstberatung häufig.
Die Stundensätze für Rechtsanwälte können variieren. Üblich sind etwa 250 bis 360 Euro pro Stunde für einen Anwalt im Zivil- und Arbeitsrecht. Erfahrene oder spezialisierte Anwälte (z.B. Fachanwälte für Arbeitsrecht) können im oberen Bereich oder darüber liegen. Der konkrete Stundensatz hängt von der Qualifikation des Anwalts und der Komplexität des Falls ab. In vielen Fällen wird statt eines Stundensatzes jedoch eine Pauschalvergütung oder die gesetzliche RVG-Gebühr vereinbart. Wir besprechen mit Ihnen vorab, welches Abrechnungsmodell für Ihren Fall sinnvoll ist, sodass Sie volle Kostenkontrolle haben.
Im Arbeitsrecht gilt eine besondere Regel: In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht muss jede Partei ihren Anwalt selbst bezahlen. Das bedeutet, dass selbst wenn Sie den Prozess gewinnen, die gegnerische Seite nicht Ihre Anwaltskosten übernimmt (anders als etwa vor dem Zivilgericht). Diese Regel soll Arbeitnehmer ermutigen, ihre Rechte einzuklagen, ohne ein hohes Kostenrisiko für den Gegner befürchten zu müssen. In der zweiten Instanz (Landesarbeitsgericht) und dritten Instanz (Bundesarbeitsgericht) gibt es dann grundsätzlich eine Kostenerstattung nach den allgemeinen Regeln – hier muss also die unterlegene Partei die Kosten tragen. Unabhängig vom Prozessausgang übernimmt eine vorhandene Rechtsschutzversicherung meist die anfallenden Kosten, sofern deren Vertragsumfang arbeitsrechtliche Streitigkeiten abdeckt. Zudem kann im Bedarfsfall Prozesskostenhilfe beantragt werden, wenn Ihr Einkommen niedrig ist.
Grundsätzlich gilt: lieber früher als später. Sie sollten einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten, sobald sich ein ernsthafter Konflikt oder eine wichtige Entscheidung im Arbeitsverhältnis abzeichnet. Insbesondere bei einer Kündigung müssen Sie schnell reagieren – hier ist der Gang zum Anwalt fast unumgänglich, da die Frist für eine Kündigungsschutzklage nur 3 Wochen beträgt. Auch vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags oder einer Abwicklungsvereinbarung sollte unbedingt juristischer Rat eingeholt werden, um Nachteile zu vermeiden. Bei Mobbing, anhaltenden Lohnproblemen oder wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Rechte verletzt werden, kann ein frühes Gespräch mit einem Fachanwalt viel bewirken. Selbst wenn Sie unsicher sind, ob Sie schon einen Anwalt benötigen, hilft oft eine erste Einschätzung, um die Lage zu klären. Kurz: Sobald Sie juristischen Beistand brauchen oder die Situation zu eskalieren droht, ist es sinnvoll, professionelle Unterstützung hinzuzuziehen.
Zögern Sie nicht, uns frühzeitig einzuschalten. Unsere Kanzlei in Berlin-Mitte steht Ihnen – ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, Geschäftsführer oder Betriebsrat – engagiert zur Seite bei allen Fragen zum Arbeitsrecht in Berlin – und darüber hinaus. Rechtsanwalt Benedikt Sommer und sein Team aus spezialisierten Rechtsanwälten nehmen sich Zeit für Ihr Anliegen und entwickeln eine passgenaue Lösung. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin zur Erstberatung, damit wir Ihre Fragen klären und die nächsten Schritte einleiten können.
Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 030 / 440 133 00 oder nutzen Sie unser Kontaktformular, um eine Erstberatung zu vereinbaren. Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen und Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch zu beantworten.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und schildern uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.